Begrüßung der Elternvertreterinnen und Elternvertreter
Sehr geehrte Elternvertreterinnen und -vertreter,
im Namen des Vorstandes des Schulelternrates freuen wir uns, Sie herzlich begrüßen zu dürfen.
Falls Sie das erste Mal als Vertreterin oder Vertreter der Klassenelternschaft gewählt wurden, haben
Sie einen ersten - sehr wichtigen - Schritt getan: Sie haben sich bereit erklärt, die Eltern Ihrer Klasse zu vertreten und sind durch Ihre Wahl als Vertreterin oder Vertreter der Klassenelternschaft auch automatisch Mitglied des Schulelternrates der Grundschule Heideschule.
Die Mitarbeit in der Elternvertretung und verschiedenen Gremien an der Schule sind bewährte Möglichkeiten der Mitgestaltung des schulischen Geschehens.
Damit wir möglichst einfach und schnell mit Ihnen in Kontakt treten können, möchten wir Sie und Ihre Stellvertreterin oder Ihren Stellvertreter bitten, uns eine E-Mail
• mit dem Betreff “Elternvertretung GS Heideschule”,
• mit Ihrem vollständigen Namen,
• der gewählten Funktion (vorsitzende Elternvertreterin, vorsitzender Elternvertreter, stellvertretende Elternvertreterin oder stellvertretender Elternvertreter) und
• mit Angabe der zu vertretenden Klasse
an die E-Mail-Adresse schulelternrat@gs-heide-halle.bildung-lsa.de zu senden.
Ihre angegebenen Daten werden selbstverständlich ausschließlich zur Kontaktaufnahme in Gremienangelegenheiten und nur durch den Schulelternrat verwendet (z.B. für Einladungen zu den Sitzungen des Schulelternrates).
Um Sie möglichst bald kennenlernen zu können, möchten wir Sie per E-Mail zur Teilnahme an einer
Terminumfrage bitten. Wir hoffen, dass wir auf diesem Weg möglichst viele Elternvertreterinnen und -vertreter erreichen und ein passender Termin gefunden wird.
Erste Themen für Gespräche und Vorhaben gibt es bereits jetzt. Allerdings möchten wir Sie zunächst auf die Arbeit als Elternvertreterin bzw. -vertreter vorbereiten und Ihnen einen Überblick über die Arbeit der Elternvertreter geben.
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen und setzen auf eine sehr gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Steven Achilles und Wiebke Rühl
Vorsitzender und stellv. Vorsitzende des Schulelternrates
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Lizenzen & Quellen
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Unser Schulelternrat
Liebe Eltern,
Schule bedeutet nicht nur, dass Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Wissen erwerben. Schule bedeutet auch, dass die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in der Form
- von Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen,
- dem Schulelternrat und
- den Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen
mitwirken und sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch das Lehrerkollegium unterstützen.
Wir freuen uns über jede Art von Anregung und neuen Ideen und jede helfende Hand, die sich in der Schule einbringen möchte. Auch jede Art von Unterstützung, gleichgültig wie gering sie auch erscheinen mag, ist uns willkommen. Denn nur gemeinsam können wir unsere Schule zu einem bunten Ort machen, an dem nicht nur prima gelernt werden kann, sondern an dem man sich auch gerne aufhält.
Wir sind überzeugt, dass jeder etwas kann und dass wir gemeinsam immer mehr erreichen können. Kennen Sie schon unseren Förderverein oder wollen die Schule aktiv unterstützen? Dann werden Sie Mitglied des Fördervereins unserer Grundschule. Nähere Informationen finden Sie auf den den Seiten des Fördervereins (siehe Menüpunkt "Förderverein Heideschule").
Falls Sie Fragen oder Sorge haben oder Hilfe suchen, sind wir für Sie da und per E-Mail über schulelternrat@gs-heide-halle.bildung-lsa.de erreichbar.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen, die Ihnen einen kleinen Einblick in die Herausforderungen von Elternvertretungen geben.
Ihr Schulelternrat
Was sind die Aufgaben von Elternvertretungen?
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Elternvertretungen bildet das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im siebenten Teil, insbesondere in den Abschnitten zu Elternvertretungen (§§ 55 - 59 SchulG LSA).
Ganz allgemein sind Elternvertretungen [...] unabhängige, von den Erziehungsberechtigten selbst gewählte oder gebildete Gremien, die die Erziehungsberechtigten über ihre Arbeit informieren und sie dafür interessieren, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten, diesbezügliche Vorschläge und Anregungen der Erziehungsberechtigten aufnehmen, beraten und an die Schule und den Schulträger herantragen sowie das Verständnis der Öffentlichkeit für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule stärken [...] (vgl. §55 (1) SchulG LSA).
Was sind die Aufgaben der Schulelternrates?
Der Schulelternrat nimmt stets an der Gesamtkonferenz der Grundschule teil, die mindestens zweimal pro Jahr berät und wesentliche Angelegenheiten der Schule beschließt. Sowohl der Schulträger als auch die Schulleitung unterrichten den Schulelternrat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss der Schulelternrat gehört werden.
Bei Bedarf wirkt der Schulelternrat in entsprechenden Arbeitsgruppen mit und unterstützt die Schulleitung sehr gerne bei der Durchsetzung von Forderungen an den Schulträger. Er kooperiert zudem mit dem Förderverein der Grundschule Heideschule.
Grundlegend versteht sich der Schulelternrat als ein Gremium, welches durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern und allen weiteren in der Schule eingesetzten pädagogischen und nicht-pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv an schulischen Entscheidungsprozessen und der Gestaltung des Schullebens teilnimmt. Alle Vorhaben, Frage- und Problemstellungen, die die gesamte Schule betreffen, werden hier zur Meinungsbildung erörtert und gegenüber der Schulleitung vertreten.

